Organisation
Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren:
(1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren.
(2) Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Berufsfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden und Betriebsfeuerwehren Einrichtungen der Betriebe.