9. Allgemeinübung
Unter Einhaltung aller Auflagen bezüglich Covid 19 wurde die 9. Allgemeinübung gemeinsam mit der FF Öblarn am Flugplatz Niederöblarn abgehalten.
Laut Behördenauflage muss alle zwei Jahre eine entsprechende Übung abgehalten werden, wenn es zu keinem Flugunfall in dieser Periode gekommen war. Dieser Verpflichtung kamen die beiden Feuerwehren im Rahmen einer Schulung an den beiden Flugplätzen des Flugrettungsverein und der Alpenflugschule Niederöblarn nach. Es wurden alle Themen bezüglich Unfällen mit Luftfahrzeugen abgehandelt und wieder aufgefrischt.